Details
Heimanwendung: 25-30 ml/10 l Wasser.
Vorgeschriebene Pflanzenschutztechnik:
Das Produkt darf nur einmal pro Vegetationsperiode in Weinbergen, einmal pro Vegetationsperiode bei Kartoffeln, wenn es nach dem Stängeln angewendet wird, oder zweimal pro Vegetationsperiode im Falle von Split-Behandlungen angewendet werden.
In Weinbergen, die älter als 4 Jahre sind (Wein- und Tafeltrauben), kann das Präparat verwendet werden, um Seitentriebe und Triebe der Reben zu verbrennen und das Wachstum zu verhindern. Die Behandlung sollte in einer Konzentration von 0,2 % auf Seitentriebe und Triebe von 10-15 cm Länge angewendet werden. Das Präparat kann mit einer zugelassenen Dosis eines Zusatzstoffes angewendet werden, der den mit Weißöl oder Polyether modifizierten Wirkstoff Trisiloxan enthält. Bei der Anwendung muss besonders darauf geachtet werden, dass das Mittel nicht abdriftet und nur die zu besprühende Fläche erreicht, da es alle grünen Pflanzenteile stark schädigt. Das Sprühen darf nur mit geringem Druck, mit hoher Tröpfchengröße, gezielter Anwendung und bei ruhigem Wetter erfolgen, um Schäden an der Kultur zu vermeiden.
Bei Äpfeln, die älter als vier Jahre sind, wird eine zugelassene Dosis von 0,8 l/ha Weißöl oder polyethermodifiziertes Trisiloxan bei einer Stamm- und Seitentriebhöhe von 15-20 cm ausgebracht, wobei eine zugelassene Dosis des Wirkstoffs Trisiloxan verwendet wird.
Bei der Ausbringung ist besonders darauf zu achten, dass das Spritzmittel nicht abdriftet und nur die zu besprühende Fläche erreicht, da es alle grünen Teile der Kultur stark schädigt. Das Spritzen darf nur mit geringem Druck, mit hoher Tröpfchengröße, gezielter Anwendung und bei ruhigem Wetter erfolgen, um Schäden an der Kultur zu vermeiden.
Bei Kartoffeln kann es als Split-Behandlung zur Entblätterung oder als einmalige Anwendung nach dem Stängelbruch angewendet werden.
Im Falle einer Split-Behandlung sollte die erste Behandlung mit einer Dosis von 0,8 l/ha unter Zugabe einer zugelassenen Dosis eines Zusatzstoffes, der den Wirkstoff Rapsöl oder Paraffinöl enthält, 19-21 Tage vor der Ernte erfolgen. Die zweite Behandlung mit 0,8 l/ha unter Verwendung einer zugelassenen Dosis eines den Wirkstoff Rapsöl oder Paraffinöl enthaltenden Zusatzstoffs sollte 14 Tage vor der Ernte erfolgen, d. h. 5-7 Tage zwischen den beiden Behandlungen.
Bei einmaliger Anwendung sollte die Behandlung 1-2 Tage nach dem Halmbruch und 14 Tage vor der Ernte mit einer Dosis von 0,8 l/ha unter Verwendung einer zugelassenen Dosis eines den Wirkstoff Rapsöl oder Paraffinöl enthaltenden Zusatzstoffes durchgeführt werden. Das Zerkleinern der Stängel muss so erfolgen, dass ein Teil des Bestandes mit einer Stängelhöhe von 20-30 cm verbleibt, damit eine ausreichende Pflanzenoberfläche zur Verfügung steht, auf der das Mittel seine Wirkung entfalten kann. Da es kontaktaktiv ist, sollte für eine gute Wirksamkeit eine möglichst vollständige Abdeckung gewährleistet sein.
Bei Winterweizen, Wintergerste, Sommergerste und Sommerweizen sollte das Produkt im Frühjahr vom Beginn der Bestockung bis zur Entwicklung des ersten Knotens mit einer Aufwandmenge von 0,25 l/ha ausgebracht werden. Es ist wirksam gegen samenbürtige zweijährige Unkräuter im Stadium der 2-4 echten Blätter, wobei das Klebrige Knäuelkraut (Galium aparine) im Stadium der 1-3 Blätter am empfindlichsten auf das Produkt reagiert. Es kann in Kombination mit zugelassenen Dosen von Sulfonylharnstoff-Präparaten zur Anwendung bei Winterweizen, Wintergerste, Sommergerste und Sommerweizen verwendet werden, um das Spektrum der Unkrautbekämpfung zu erweitern. Zur Bekämpfung von mehrjährigen, zweijährigen Unkräutern sollte es in Kombination mit zugelassenen Dosen von Präparaten verwendet werden, die 2,4-D, MCPP oder MCPA enthalten. Bei Verwendung in Tankkombinationen mit zugelassenen Dosen von Präparaten, die die Wirkstoffe Methsulfuron-Methyl + Thifensulfuron-Methyl und den Wirkstoff Fluroxypyr enthalten, kann Kabuki in einer Dosis von 0,075-0,15 l/ha angewendet werden.
Zur Bekämpfung von Getreidekeimlingen und zweijährigen Unkräutern ist eine Dosis von 0,5 l/ha anzuwenden, wenn die Unkräuter kräftig wachsen und eine Höhe von 15-25 cm erreichen. In allen Fällen muss das Präparat mit einem Zusatzstoff ergänzt werden, um seine Wirkung in der zugelassenen Dosierung zu erhöhen! Die Behandlung muss mindestens 3 Tage vor der mechanischen Bearbeitung der Stoppeln durchgeführt werden. Bei Verwendung in Kombination mit einem Glyphosat-Wirkstoff kann Kabuki in einer Dosis von 0,25 l/ha angewendet werden.
Der Wirkstoff Pyraflufen-ethyl gehört zur Wirkstoffgruppe der Phenylpyrazole innerhalb der Herbizidgruppe "E" des HRAC.
Anwendung aus der Luft: nicht zugelassen
Bewertungen
Seien Sie der Erste, der eine Bewertung schreibt!