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Heimanwendung: 200-250 ml/10 l Wasser. Bei samenbürtigen Unkräutern ist die niedrigere, im Zulassungsdokument angegebene Dosis zu verwenden. Bei samenbürtigen zweikeimblättrigen Unkräutern sollte die Behandlung im Stadium der 4 bis 8 echten Blätter, bei ...
Artikelnummer: 
T12317
Daten
Pflanzenschutzmittel-Vertriebskategorie:
Kulturen:
Breite:
0,000000 cm
Höhe:
0,000000 cm
Länge:
0,000000 cm
Verfügbarkeit:
1-4 nap
Verkaufseinheit:
db
Lieferbarkeit:
1-5 nap
Gewicht:
200 g/db
Punkte nach dem Kauf:
0,05 €
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Details
Heimanwendung: 200-250 ml/10 l Wasser.

Bei samenbürtigen Unkräutern ist die niedrigere, im Zulassungsdokument angegebene Dosis zu verwenden. Bei samenbürtigen zweikeimblättrigen Unkräutern sollte die Behandlung im Stadium der 4 bis 8 echten Blätter, bei samenbürtigen einkeimblättrigen Unkräutern im Stadium der 3 bis 5 Blätter durchgeführt werden.
Bei mehrjährigen zweikeimblättrigen und mehrjährigen einkeimblättrigen Unkräutern sollte das Präparat im intensiven Wachstumsstadium ausgebracht werden, um sicherzustellen, dass der Wirkstoff auch in die unterirdischen Vermehrungsanlagen des Unkrauts gelangt.
Bei Tausendgüldenkraut, Erdmandelgras und Rohrglanzgras wird die beste Wirkung im Herbst erzielt, wenn der Nährstofffluss zu den Rhizomen am intensivsten ist. Der optimale Zeitpunkt für die Behandlung ist bei schwefelblättrigen Pflanzen die Blüte und bei der Feldakazie die Knospenbildung der Blätter.
Unter Berücksichtigung der meteorologischen Bedingungen ist Glyphosat bei einer Temperatur von 15-25 "C und hoher Luftfeuchtigkeit am wirksamsten. Um wirksam zu sein, ist es wichtig, dass innerhalb von 6 Stunden nach der Behandlung kein Niederschlag fällt, damit der Wirkstoff vollständig vom Unkraut aufgenommen werden kann.
Das Produkt ist nicht selektiv, und der Wirkstoff darf nicht auf die vor Unkraut zu schützende Kultur ausgebracht werden, da er diese schädigen kann.
Darf verwendet werden:
In Ackerkulturen vor oder nach der Aussaat bis zur Keimung, wenn die gesäten Samen mit einer mindestens 3 cm dicken Schicht aus feinen Krümeln bedeckt sind. Diese Technologie kann nicht auf Böden mit weniger als 3 % organischer Substanz angewendet werden.
Zur Behandlung von mehrjährigen Unkräutern nach dem Pflügen bis zu einer Tiefe von 15-30 cm. Die Bodenbearbeitung sollte oberflächlich erfolgen, so dass die Stoppeln aufgebrochen und die schlafenden Knospen entfernt werden.
Nichtlandwirtschaftliche Flächen: Straßen, Straßenböschungen, Entwässerungsgräben in undurchlässigem Zustand, Industrieanlagen, Tankstellen, Flughäfen, Bahnlinien, vollständige Unkrautbekämpfung, sofern dies nicht durch örtliche Vorschriften verboten ist.

Vollständige Unkrautbekämpfung in Wohngebieten, Kleingärten, Friedhöfen, soweit nicht durch örtliche Verordnungen verboten
Unkrautbekämpfung an unbefestigten Kanälen, Grabenufern gegen Schilf, Binsen und andere schwer zu bekämpfende, mehrjährige Unkräuter.
Unkrautbekämpfung auf Weiden und Grünland bei der Renovierung von Weiden und Grünland vor dem Umbruch oder der Neuansaat.
Bei Luzerne in Form einer Punktbehandlung oder einer vollständigen Oberflächenbehandlung in stark mit Luzerne befallenen Gebieten. Bei der Fleckenbehandlung ist eine Konzentration von 0,2-0,3 % zu verwenden. Bei der flächigen Behandlung beträgt die Dosis 0,5-0,7 l/ha. Die Behandlung kann den Austrieb der Luzerne bis zur nächsten Mahd leicht verzögern, daher wird eine ganzflächige Behandlung nur in stark befallenen Gebieten empfohlen. Die Behandlung sollte 5-7 Tage nach dem Durchmähen der Luzerne erfolgen. Der Einsatz in samentragenden Luzernen oder im Stadium der Samenbildung wird nicht empfohlen.
In forstwirtschaftlichen Kulturen kann es zur Unkraut- und Strauchbekämpfung bei allen Baumarten vor der Aufforstung eingesetzt werden. Nach dem Fällen in einer Konzentration von 3,5 % gegen den Stumpfbohrer einsetzen.
Zur forstwirtschaftlichen Unkrautbekämpfung nur in Fichten-, Waldkiefern- und Korkkiefernbeständen, die älter als zwei Jahre sind. Zum Schutz von Kiefernpflanzungen kann das Produkt angewendet werden, wenn sich eine schützende Wachsschicht auf den Nadeln gebildet hat.
In Weinbergen und Obstplantagen: Tafeltrauben, Keltertrauben, Äpfel (Apfel, Birne, Quitte, Birne), Steinobst (Kirsche, Sauerkirsche, Pfirsich, Nektarine, Aprikose, Johannisbeere, Pflaume) und Nüsse (Walnuss, Mandel, Haselnuss, Kastanie).
Es sollte nur in Plantagen, die älter als 3 Jahre sind, mit einem Sprühgerät mit Schutzscheibe oder einer anderen speziellen Sprühtechnik ausgebracht werden. Die Behandlung sollte im Frühjahr bis zum Beginn des Austriebs oder im Herbst nach der Obsternte durchgeführt werden. Wenn der Unkrautbewuchs es rechtfertigt, kann die Behandlung mit erhöhter Vorsicht auch zwischen diesen beiden Terminen durchgeführt werden. Bei der Anwendung ist darauf zu achten, dass das Spritzmittel nicht auf die grünen Teile der Pflanzen (Triebe, Blätter) gelangt, da dies zu dauerhaften Schäden führt. Auch Keimlinge, die jünger als 3 Jahre sind und noch nicht verkümmert sind, werden durch den Wirkstoff geschädigt.
Standtrocknung in Sonnenblumen-, Raps-, Mais- und Sojakulturen:
In verunkrauteten Beständen die niedrigere, in verunkrauteten Flächen die höhere Dosis anwenden.
Die Behandlung sollte bei 20-30 % Kornfeuchte bei Sonnenblumen und 30-40 % Kornfeuchte bei Mais durchgeführt werden.
Bei Raps sollte die Behandlung durchgeführt werden, wenn mindestens 60 % der Körner im mittleren Drittel der Rübenebene braun sind, wobei die Rüben noch grün sind.
Bei Sojabohnen können die Schoten nach einer gelb-gelblich-braunen Verfärbung behandelt werden, wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Sojabohnensamen etwa 30 % beträgt.
Bei Raps und Soja kann die Ausbringung ausschließlich mit Feldmaschinen (Brückentraktor) erfolgen. Der Einsatz in der Saatguterzeugung wird nicht empfohlen.
Bei Winterweizen sowie Winter- und Sommergerste sollte das Produkt zur Unkrautbekämpfung vor der Ernte zur Erleichterung der Ernte nur mit Feldmaschinen ausgebracht werden, und zwar hauptsächlich auf Flächen, die stark mit mehrjährigen Unkräutern befallen sind (Tarackweizen, Schilf, Schilfrohr usw.), und zwar mindestens 14 Tage vor der geplanten Ernte.

Ausbringung aus der Luft: nur bei Sonnenblumen und Mais, bei einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 10 ha, mit obligatorischem Zusatz eines abdrifthemmenden Zusatzstoffes und Verwendung einer abdrifthemmenden Düse. Bei der Ausbringung aus der Luft müssen die Anforderungen des gemeinsamen FVM-GKM-KvVM-Beschlusses Nr. 44/2005 (6.V.2005) vollständig erfüllt werden.

Ausbringungsmenge: 50-60 l/ha
Ausbringung mit einem hydraulischen Traktor: Ausbringung mit einer Bodenmaschine mit großer Bodenfreiheit (> 150 cm) nur unter Zugabe eines abdrifthemmenden Zusatzes.
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